Allgemeine Geschäftsbedingungen
Waagen und Messgeräte Greifswald, Hauptstraße 17
in 17498 Wackerow
Wägetechnik / Mess-und Prüfgeräte /
Pipettenkalibrierdienst
1. Geltung
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für
alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen,
sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers
abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers werden nur dann
verpflichtet, wenn die schriftliche Bestätigung der Firma Waagen und Messgeräte
Greifswald vorliegt.
2. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend und haben
eine maximale Bindung von 4 Wochen, sofern nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde. Etwaige zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen,
Zeichnungen, Anleitungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd
maßgebend, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An
allen Kostenanschlägen, Zeichnungen und allen weiteren Unterlagen von uns
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, diese dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden.
3. Preise
und Vergütungen
Sämtliche Preise gelten ab Fa. Waagen und Messgeräte Greifswald, sie
schließen Transport, Verpackung, Versicherung, Montage, Steuern, Zoll,
Eichkosten und ähnliches nicht mit ein. Werden von uns in
Auftragsbestätigungen Preise oder Vergütungen genannt, sind diese maßgeblich.
Stellen sich nach der Auftragserteilung notwendige Mehrleistungen heraus, die
bei Vertragsabschluß nicht erkennbar waren, so können wir diese zusätzlich
berechnen. Werden Arbeiten nach Zeitaufwand berechnet, so gelten unsere
derzeitig gültigen Stunden- und Verrechnungssätze.
4.
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich 10 Kalendertage
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist. Die Zahlung durch Scheck oder Wechsel unterliegt
vorhergehender schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab
der zweiten Mahnstufe Mahn- und Verzugskosten in Höhe von 1 % von der gesamten Rechnungssumme,
mindestens jedoch EUR 15,--. Ab der dritten Mahnstufe berechnen wir zusätzlich
Zinsen in Höhe der banküblichen Verzugszinsen für ungedeckte
Kontokorrentkredite nach Rechnungsdatum. Außerdem behalten wir uns die Einschaltung
von Rechtsbeihilfe vor. Die Aufrechnung mit etwaigen, vom Verkäufer
bestrittenen, Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft , soweit der
Anspruch nicht rechtskräftig festgestellt ist. Bei vereinbarter Zahlbarkeit mit
Skontoabzug darf ein solcher nicht bei Nebenkosten, wie Eichgebühren,
Verpackungen, Transportkosten und ähnlichem erfolgen, sofern diese gesondert
ausgewiesen wurden.
5.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer
vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Durch Verarbeitung oder Weiterverkauf
der Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise
hergestellten Sachen. Bei Zahlungsverzug sowie wenn ein Scheck oder Wechsel
nicht eingelöst wird oder eine Vollstreckungsmaßnahme fruchtlos bleibt, der
Käufer seine Zahlungen eingestellt hat, das Konkursverfahren oder ein
gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt worden ist,
sind wir zur Offenlegung der Forderungsabtretung und / oder - nach fruchtlosem
Ablauf einer angemessenen Nachfrist – zur Rücknahme der Ware zur Sicherung
unserer Rechte berechtigt. Innerhalb eines Monats nach Rücknahme der Ware
werden wir dem Auftraggeber mitteilen, ob wir Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Pfändungen
und/oder Eingriff Dritter sind wir sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der
Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftgang weiter zu
veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, gleichgültig
ob die Ware ohne oder nach der Weiterverarbeitung weiter verkauft wird. Zur
Einbeziehung dieser Forderung ist der Auftraggeber auch nach der Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis unserer seits, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht
einzuziehen, sofern der Auftraggeber seine Verpflichtungen nachkommt.
6. Versand
und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen
des Verkäufers, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche
Sendungen gehen auf Kosten des Käufers, sofern keine Frachtfreiheit schriftlich
vereinbart wurde. Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Die
Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Lieferungen werden von
uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers versichert.
Transportschäden sind sofort beim Empfang der Ware protokollarisch gegenüber
dem Ausliefernden festzustellen und binnen acht Tagen an uns zu melden.
7.
Lieferzeit, Lieferung
Liefer- und Leistungstermine sind
schriftlich anzugeben und bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Haben
wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu
vertreten, insbesondere uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist,
kann der Käufer Ersatz entgangener Gewinne nur verlangen, wenn wir den Schaden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Im Falle höherer Gewalt und
sonstiger unvorhersehbarer Umstände, auch wenn sie beim Vorlieferanten
eintreten, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch
die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar,
so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit
oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus
keine Schadensersatzansprüche herleiten. Verlangt der Auftraggeber nach der
Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer
beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit ab der Bestätigung der Änderungen.
Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.
8.
Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die mechanischen
und elektronischen Teile der Waren bei der Übergabe frei von Material- oder Herstellungsfehlern
sind. Nach dem Stand der Technik ist es jedoch nicht möglich, Fehler in
Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen. Für von uns hergestellte Programme
wird jedoch gewährleistet, dass diese im Sinne der jeweiligen Anleitung hilfsweise
für den vertraglich vereinbarten oder üblichen Gebrauch grundsätzlich brauchbar
sind. Für Geräte oder Programme anderer Hersteller übernehmen wir keinerlei
Gewährleistung. Hier muss sich der Nutzer nach Absprache mit uns direkt an den Hersteller
wenden. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe, Überlassung
oder Abnahme des Gegenstandes oder der Leistung. Nicht vertragsgemäße
Leistungen müssen unverzüglich gerügt werden. In diesem Fall sind wir nach
unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur erneuten Leistung verpflichtet. Hierzu
ist uns eine angemessene Frist zu setzen. Der Auftraggeber kann jedoch die
Rückgängigmachung des Vertrages bzw. Minderung verlangen, wenn wir entweder die
Mängelbeseitigung oder die erneute Durchführung ablehnen oder uns zu der
begründeten Beanstandung innerhalb von zwei Wochen nicht äußern oder die
Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zum Erfolg führt bzw.
die neue Durchführung ebenfalls mängelbehaftet ist und dies vom Auftraggeber
unverzüglich gerügt worden ist. Eine weitergehende Gewährleistung und
Schadenshaftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausdrücklich
ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last. Mängel eines Teils unserer Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Leistung. Wir haften nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für
den jeweiligen Auftrag bzw. Teilauftrag. Sollte sich bei gemeldeten Mängeln
herausstellen, dass kein Gewährleistungsanspruch vorliegt, so übernimmt der
Auftraggeber die entstandenen Kosten für die Fehlersuche. Der
Gewährleistungsanspruch erlischt bei unsachgemäßen Gebrauch, Eingriff oder Veränderung
der Ware sowie bei Benutzung in ungeeigneten Betriebsstätten. Dies gilt
insbesondere bei elektronischen Komponenten der gelieferten Ware. Die
Datenblätter und technischen Unterlagen sind hierbei zu beachten. Eine
weitergehende Gewährleistung bedarf ausdrücklich schriftlicher Bestätigung.
9.
Urheberrecht
Der Auftraggeber erkennt an, dass die von
uns zu liefernde Software oder sonstige schriftliche Werke für uns
urheberrechtlich geschützt sind und wird uns unverzüglich schriftlich
informieren, sobald Dritte entgegenstehende Rechte behaupten oder geltend machen.
Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber an der von uns zu
liefernden Software und / oder dem schriftlichen Werk ein nicht
ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Sofern weitergehende
Rechte vereinbart sind, gehen diese Rechte erst mit vollständiger Bezahlung der
vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Sämtliche dem Auftraggeber
übertragenen Nutzungsrechte erlöschen, wenn eine dem Auftraggeber bei
Zahlungsverzug schriftlich gesetzte Nachfrist fruchtlos verstreicht; in diesem
Fall hat der Auftraggeber die Software einschließlich sämtlicher vorhandener
Kopien unverzüglich an uns zurückzuliefern bzw., sofern die Software auf einer
Festplatte installiert wurde, vollständig zu löschen.
10.
Erbringung der Leistung
Wir behalten uns das Recht vor, zur
Erbringung der Leistung auf Dritte zurückzugreifen, um deren Erfahrung nutzen
zu können.
11.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis ist Wackerow Gerichtsstand
ist Wackerow. Der gleiche Gerichtstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und/oder seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder
sein Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist. Für alle
Vertragsbeziehungen, auch bei Lieferungen ins Ausland, ist ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
12.
Zusätzliche Bedingungen bei Reparaturen
Die Reparaturkosten setzen sich aus den tatsächlichen
Arbeits- und Wegekosten und den Kosten für Ersatzteile zusammen. Die Arbeits-
und Wegekosten sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, die
gleichen wie bei Lohnarbeiten (siehe Punkt 3.) Kostenvoranschläge gelten nur
für die darin aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und in
der Höhe nur annähernd verbindlich, insbesondere dann, wenn der Zeitaufwand nur
ungefähr eingeschätzt werden kann. Der Auftraggeber hat für eine gute
Zugänglichkeit der Waagen und/oder Geräte/Baustelle zu sorgen, so dass kein
erhöhter Zeitaufwand entsteht. Eine evtl Reinigung hat rechtzeitig vor der
Kostenaufnahme durch den Auftragsgeber zu erfolgen. Sollte ein
unverhältnismäßig großer Mehraufwand entstehen, so trägt die Kosten der
Auftraggeber. Sollten Mehrkosten durch hinzuziehen von Fremdfirmen
entstehen, so trägt dieser der
Auftraggeber. Wir behalten uns vor, den Ort für die Reparatur zu bestimmen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde so erfolgt eine Reparatur in
der Firma Waagen und Messgeräte Greifswald oder nach schriftlicher Vereinbarung
vor Ort beim Auftraggeber bzw. beim Hersteller. Der Transport erfolgt
grundsätzlich auf Gefahr und auf Kosten des Auftraggebers.
13.
Ergänzende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Waagen und Messgeräte Greifswald
24.08.2015 |